
Die Ombudsstelle für Studierende
* überprüft die an sie herangetragenen Anliegen, hilft bzw. vermittelt in Einzelfällen gemeinsam mit den jeweiligen Organen und Angehörigen der Bildungseinrichtung oder bei anderen Stellen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
* unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung oder Behebung von Unzulänglichkeiten
* weist auf Systemmängel hin
* arbeitet mit Anwaltschaften, hochschulischen Informations- und Ombudsstellen sowie Interessensvertretungen und Dachverbänden im Hochschulbereich zusammen
* berät die Organe und Angehörigen der Bildungseinrichtungen
Die Ombudsstelle für Studierende steht zur Verfügung
* allen in- und ausländischen Studierenden/deren Vertretungen an Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen sowie Pädagogischen Hochschulen
* allen Studieninteressentinnen/Interessenten bzw. Studienbewerberinnen/Bewerbern an den genannten Institutionen
* allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern dieser Institutionen
* allen ehemaligen Studierenden an diesen Institutionen
* allen, die an hochschulischen Themen interessiert sind
* Beraten: jede/jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden
* Helfen: Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen
* Vermitteln: Bei Problemen, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen, steht die Ombudsstelle für Vermittlerdienste zur Verfügung
* Zugangsregelungen, Aufnahmeverfahren an Hochschulinstitutionen
* allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)
* inländische und transnationale Studierendenmobilität
* Studienrechtliches ( Hochschul-Gesetze, Verordnungen und Erlässe, Prüfungswesen)
* Studienförderung ( Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)
* Studienbeiträge (Vorschreibung, Einhebung, Befreiung)
* Studienbedingungen
* Studienwahl
* Studienwechsel
* Studieren mit Behinderung(en)
* Studentenheimangelegenheiten
Die Ombudsstelle für Studierende kann
* keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) ad hoc abändern,
* keine Bescheide aufheben,
* nicht in laufende Verfahren eingreifen,
* nicht bei Gericht vertreten.
Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungsbefugnis.
Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.

Dr. Josef Leidenfrost
Leiter der Ombudsstelle für Studierende
telefonisch (gebührenfrei) unter der Telefonnummer 0800-311 650
(Montag bis Freitag, 9:00 bis 16:00 Uhr)
per Fax unter: 01 / 531 20-995544
per Post: Ombudsstelle für Studierende, Minoritenplatz 5, 1014 Wien
nach Vereinbarung ist auch ein persönliches Gespräch möglich